Zeugenpflichten gegenüber der Polizei
Seit der letzten Strafprozessrechtsreform im Sommer 2017 gibt es angeblich eine Aussagepflicht von Zeugen gegenüber der Polizei. Ob das tatsächlich stimmt, beleuchte ich in diesem Artikel.
Nur eine Einladung
Bisher ist es so, dass es keine Pflicht ist einer Vorladung der Polizei auch wirklich Folge zu leisten. Ganz egal ob man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist oder Zeuge. Wenn so eine Vorladung kommt, dann ist das eigentlich nichts anderes als eine Einladung. Wenn man nicht gerade vorhat dort hinzugehen und eine Aussage zu machen, dann kann man diese ignorieren ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Man muss noch nicht mal diesen Termin absagen.